Die am 24.03.2022 wieder in Kraft getretene Einführung der FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen war aufgrund der hohen Infektionszahlen nicht sehr verwunderlich und muss auch in geschlossenen Räumen von Sportstätten eingehalten werden – ausgenommen direkte Sportausübung sowie Feuchträume wie Duschen und Schwimmhallen. In Wien gilt für nicht-öffentliche Indoor-Sportstätten zur FFP2-Maskenpflicht zusätzlich noch immer die 2G Regelung (geimpft oder genesen). SpitzensportlerInnen haben eigene Regelungen. Wie wir alle wissen, sind ab 01.04.2022 nur mehr 5 PCR und 5 Anti-Gen Testungen / Person und Monat möglich. weiterlesen…


