COVID-Update: ÖBSV Empfehlungen ab dem 1.April 2022

Die am 24.03.2022 wieder in Kraft getretene Einführung der FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen war aufgrund der hohen Infektionszahlen nicht sehr verwunderlich und muss auch in geschlossenen Räumen von Sportstätten eingehalten werden – ausgenommen direkte Sportausübung sowie Feuchträume wie Duschen und Schwimmhallen. In Wien gilt für nicht-öffentliche Indoor-Sportstätten zur FFP2-Maskenpflicht zusätzlich noch immer die 2G Regelung (geimpft oder genesen). SpitzensportlerInnen haben eigene Regelungen. Wie wir alle wissen, sind ab 01.04.2022 nur mehr 5 PCR und 5 Anti-Gen Testungen / Person und Monat möglich.

Für den Sportbetrieb gibt es keine bundesrechtlich vorgeschriebenen 2G oder 3G-Regelungen mehr, somit wird der ÖBSV diese ebenfalls mit 01.04.2022 aussetzen und auch auf das Einholen der COVID-19 ÖBSV-Einverständniserklärung bis auf weiteres verzichten. Wir empfehlen aber weiterhin bei größeren Sportveranstaltungen, vor allem in geschlossenen Räumen/Sportstätten, dass die TeilnehmerInnen durch zeitlich nahe Testergebnisse ihre individuelle aktuelle Infektionslage vor Eintritt/Teilnahme kontrollieren, was vor allem auf große Eigenverantwortung bzw. Verantwortung / Kontrolle der VereinstrainerInnen, Betreuungspersonen abzielt. Da PCR-Tests mit zeitnahem Ergebnis immer schwieriger werden, sind ebenfalls offizielle Anti-Gen-Testungen mit Bescheid oder zumindest Anti-Gen-Tests in Eigenverantwortung dafür heranzuziehen.

Im Anhang findet ihr die Covid-19 ÖBSV Richtlinien, als Leitfaden für ÖBSV-Veranstaltungen (Download)

Auch wenn es schon sehr mühsam ist, bitte schaltet den Kopf nicht aus und überlegt, was für EUCH selbst, EURE SportkollegInnen, eure Trainingseinheit, für eure Veranstaltung sinnvoll ist, um das Infektionsrisiko zu minimieren.

Obfrau Mag. Andrea Scherney