COVID-Update: ÖBSV noch vorsichtig mit Aufhebung aller Einschränkungen im Behindertensport

Liebe Sportfreunde,

der ABSV-Wien wird sich mit seinen Trainingseinheiten und Vereinsaktivitäten weiter an die Vorgaben der Stadt Wien halten und folgt auch den Empfehlungen des ÖBSV, denn Gesundheit und sicheres Sporttreiben gehen vor. Die weitreichenden Lockerungen der Bundesregierung trotz hoher Infektionszahlen sind uns allen bekannt und wir freuen uns schon alle auf ein sorgloses Sporttreiben ohne Einschränkungen. Aber ob es jetzt schon so weit ist, alle präventiven Corona-Maßnahmen im Sport, egal ob im Kontaktsport oder Teamsport, indoor oder outdoor fallen zu lassen, stellen wir sehr in Frage, vor allem wenn es in manchen Trainingsgemeinschaften Personen gibt, die zu vulnerablen Gruppen zählen, oder sich aus einem medizinischen Grund, nicht impfen lassen können.

Der ÖBSV wird bis auf Weiteres, vor allem solange die Tests noch kostenfrei sind, alle Sportveranstaltungen (Meisterschaften, Kurse, Sportwochen, etc.) für die der ÖBSV als Durchführender bzw. Veranstalter verantwortlich zeichnet, zumindest mit der 3G-Regelung durchführen, wenn nicht – so wie in Wien – ohnehin schärfere Maßnahmen (2G-Regelung für nicht-öffentliche Indoor-Sportstätten) vorgegeben sind. Auch die Beibehaltung des Tragens einer FFP2 Maske in Indoor-Sportanlagen (mit Ausnahme der Sportausübung + Feuchträumen) ist sehr sinnvoll und wird in Wien auch noch für Indoor-Zusammenkünfte verpflichtend vorgegeben.

Je nach Besonderheit der Sportgruppe, der Sportveranstaltung können auch vom zuständigen COVID-Beauftragten verschärfte Eintritts- oder Teilnahmebedingungen vorgegeben werden.

Der ÖBSV spricht eine dringende Empfehlung der Übernahme dieser Maßnahmen auch für unsere Landesverbände und Vereine aus.

Wichtiger Punkt für alle Sportveranstaltungen (laut Verordnung):

Es ist keine Anmeldung bzw. Bewilligung der Sportveranstaltung mehr notwendig, aber bei Zusammenkünften mit mehr als 50 Personen hat der/die für die Zusammenkunft Verantwortliche weiterhin eine:n COVID-19-Beauftragte:n zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen. Dieses hat insbesondere zu enthalten:

spezifische Hygienemaßnahmen
Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion
Regelungen betreffend die Nutzung sanitärer Einrichtungen
gegebenenfalls Regelungen betreffend die Konsumation von Speisen und Getränken
Regelungen zur Steuerung der Personenströme
Vorgaben zur Schulung der Mitarbeiter:innen in Bezug auf Hygienemaßnahmen

Bei der Sportausübung gibt es keine Gruppengrößenbeschränkungen mehr und es muss kein Abstand eingehalten werden. Ansonsten wird weiterhin empfohlen, Abstand zu halten und Menschenansammlungen (z.B. beim Eingang zu Sportstätten, in den Garderoben etc.) durch geeignete Maßnahmen (z.B. gestaffelte Beginnzeiten) zu entzerren.

Ich hoffe, dass mit dem Frühlingserwachen auch unsere / eure Sportaktivitäten wieder steigen und wir uns bald nur mehr über Rekordteilnehmerzahlen freuen dürfen und die Infektionszahlen nicht mehr erwähnenswert sind.

Bleibt gesund und genießt jeden Tag voller Dankbarkeit.

Stehen wir zusammen und helfen wir gemeinsam jenen Mitmenschen, die Situationen erleben müssen, die wir uns gar nicht vorstellen können.

Obfrau Mag. Andrea Scherney