COVID-Update: Breitensport mit bis zu 50 Personen möglich

Liebe Sportfreunde,

auf Grund der vielen unterschiedlichen Maßnahmen, wollen wir euch eine aktuelle Zusammenfassung der seit 05.02.2022 geltenden Richtlinien für den Sport zukommen lassen.

Erfreulich für den Vereinssportbetrieb und das Veranstalten von Meisterschaften, Turniere, Rennen ist die Erhöhung der max. Teilnehmerzahl auf 50 Personen, wobei klargestellt ist, dass nur aktive SportlerInnen zu dieser Teilnehmerzahl zählen und nicht Schiedrichter, WKR, BetreuerInnen etc.

Für die Sportausübung auf nicht-öffentlichen Sportstätten und die Teilnahme an Veranstaltungen wird weiterhin ein 2G-Nachweis benötigt. Für den ÖBSV und allen angeschlossenen Gremien, Landesverbände gilt im Breitensport / Vereinssport diese 2G-Regelung weiterhin für ALLE Personen, neben den Aktiven auch für TrainerInnen, BetreuerInnen etc. Weiters sind die jeweiligen Präventionskonzepte der Vereinstrainings laufend zu aktualisieren und den Covid-Beauftragten der LV vorzulegen. Es gilt weiterhin die Maskenpflicht beim Betreten von geschlossenen Räumlichkeiten, außer bei der Sportausübung und in Feuchträumen. Auf nicht-öffentlichen Sportstätten muss bei der Sportausübung kein Abstand eingehalten werden. Auf öffentlichen Orten bzw. öffentlichen Sportstätten müssen 2m Abstand gehalten werden (ausgenommen selber Haushalt).

Was gilt derzeit als 2G-Nachweis und was ist bei Veranstaltungen zu beachten? Siehe beiligenden WORD-Anhang – Auszug aus den Infos der Sport Austria

FAQ Coronakrise Sport Austria (Link)